Studierende aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
Als Studierender aus einem EU-Mitgliedsstaat, brauchen Sie weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Studierende aus Drittländern
Vor Ihrer Ankunft
- Überprüfen Sie genau, ob Sie die Zulassungsbedingungen für das Studienprogramm erfüllen, das Sie interessiert.
- Beantragen Sie eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten - Einwanderungsbehörde (Ministère des Affaires étrangères et européennes - Direction de l’immigration).
- Wenn Sie Bürger eines Landes sind, bei dem für die Einreise nach Luxemburg ein Visum erforderlich ist, beantragen Sie ein Visum vom Typ D.
Nach Ihrer Ankunft
- Melden Sie sich gleich nach Ihrer Ankunft bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg an.
- Unterziehen Sie sich einer medizinischen Untersuchung.
- Beantragen Sie einen Aufenthaltstitel für Studierende aus Drittstaaten
Bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen, überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass noch gültig ist!