Deutschland

Folgende Studienabschlüsse sind förderungsfähig, sofern sie durch eine staatliche oder private, staatlich anerkannte Hochschuleinrichtung (Universität, Hochschule, Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule) ausgestellt werden.

  • Bachelor
  • Diplom
  • Lehramt
  • Magister
  • Master
  • Promotion
  • Staatsexamen

Einige der im Folgenden genannten Studienabschlüsse können durch nicht-anerkannte Schulen oder Schulen ohne Hochschulstatus angeboten werden. Diese Ausbildungen sind unter der Voraussetzung beihilfefähig, dass der Studienabschluss durch eine in Deutschland offiziell anerkannte Partner-Hochschuleinrichtung ausgestellt wird.

 
Recherche-Tools:

www.studienwahl.de

www.hochschulkompass.de

 

Die vorliegenden Informationen sind unverbindlich; maßgebend sind nur die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte.

 

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