Folgende Studienabschlüsse sind förderungsfähig, sofern sie durch eine staatliche oder private, staatlich anerkannte Hochschuleinrichtung (Universität, Hochschule, Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule) ausgestellt werden.
- Bachelor
- Diplom
- Lehramt
- Magister
- Master
- Promotion
- Staatsexamen
Einige der im Folgenden genannten Studienabschlüsse können durch nicht-anerkannte Schulen oder Schulen ohne Hochschulstatus angeboten werden. Diese Ausbildungen sind unter der Voraussetzung beihilfefähig, dass der Studienabschluss durch eine in Deutschland offiziell anerkannte Partner-Hochschuleinrichtung ausgestellt wird.
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Die vorliegenden Informationen sind unverbindlich; maßgebend sind nur die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte.