Förderungsfähige Studienabschlüsse
Folgende Studienabschlüsse sind beihilfefähig, sofern sie durch eine offiziell anerkannte Hochschuleinrichtung (öffentliche Universität, Privatuniversität oder Fachhochschule) ausgestellt werden:
- Bachelor
- Diplomingenieur
- Diplomstudium
- Doktorat
- Magister
- Master
- Master of advanced studies
Nicht förderungsfähige Studienabschlüsse
- Ausbildungen, Lehrgänge oder Studien bei postsekundären Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht
- Lehrgänge an Universitäten, die zur Bezeichnung Akademischer Experte führen
Recherche-Tool:
Die vorliegenden Informationen sind unverbindlich; maßgebend sind nur die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte.