Frankreich

Förderungsfähige Studienabschlüsse

  • BTS - Brevet de technicien supérieur
  • Doctorat
  • DUT - Diplôme universitaire de technologie
  • Licence
  • Licence professionnelle
  • Master
  • Master professionnel
  • Die Studienzyklen höherer Studien, die zu nationalen Studienabschlüssen oder Staatsexamen führen
  • Studienabschlüsse, die mit einem Anerkennungsvermerk (visa académique) des für Hochschulbildung zuständigen Ministeriums in Frankreich versehen sind, etwa die Studienabschlüsse mancher Écoles Supérieure de Commerce
  • Studienabschlüsse, bei denen ein akademischer Grad verliehen wird, etwa die Titres d’ingénieur diplômé habilités par la Commission du Titre d’Ingénieur (CTI)
  • Die Classes préparatoires aux grandes écoles (CPGE)

 

Nicht förderungsfähige Studienabschlüsse

  • DU - diplôme d’université
  • Die Certificats d’école (Schulabschlüsse privater Hochschulen)
  • Die „Titres certifiés“, es handelt sich um Ausbildungen, die einzig anerkannt werden, sofern sie im Répertoire National des Certifications Professionnelles (RNCP) registriert sind
  • Die nationalen Abschlüsse, die dem Bac oder Bac+1 gleichwertig sind oder darunter liegen
  • Der Mastère spécialisé (MS)
  • Der Mastère en sciences (MSc)
  • Die nationalen Studienabschlüsse, die zum Abschluss einer nach einem Studienzyklus höherer Studien absolvierten Ausbildung für den Zugang zu einem reglementierten Beruf verliehen werden (Beispiele: „Diplôme d'aptitude aux fonctions de notaire“, „Certificat d’aptitude à la profession d’avocat

 

Achtung: Manche Schulen verwenden für ihre Ausbildungen englische Bezeichnungen! „Bachelor“ oder „Master of Science“ sind einer „Licence“ bzw. einem „Master“ des nationalen Bildungssystems nicht gleichwertig. Diese Ausbildungen werden nur anerkannt, wenn sie mit einem offiziellen Anerkennungsvermerk („visa académique“) versehen sind; nur dann können sie zum Erhalt einer Studienbeihilfe berechtigen.

Recherche-Tools:

ONISEP

CEFDG (diplômes visés)

 

Die vorliegenden Informationen sind unverbindlich; maßgebend sind nur die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte.

 

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