Folgende Studienabschlüsse sind förderungsfähig, sofern sie durch eine offiziell anerkannte Hochschuleinrichtung (Universiteit, Hogeschool, University of applied sciences) ausgestellt werden:
- Bachelor
- Doctoral Studies
- Master
Recherche-Tool:
Die vorliegenden Informationen sind unverbindlich; maßgebend sind nur die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte.