Schweiz

Folgende Studienabschlüsse sind förderungsfähig, sofern sie durch eine vom Schweizerischen Bundesstaat offiziell anerkannte Hochschuleinrichtung ausgestellt werden:

  • Bachelor
  • Doctorat
  • Master

Achtung: Die von Privatschulen ausgestellte „Bachelor“- und „Master“-Studienabschlüsse die nicht in der Liste der anerkannten Schulen angeführt sind, berechtigen nicht zu einer finanziellen Beihilfe.

Recherche-Tool:

Swissuniversities

Studyprogrammes

Die vorliegenden Informationen sind unverbindlich; maßgebend sind nur die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte.

 

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