Folgende Studienabschlüsse sind förderungsfähig, sofern sie durch eine vom Schweizerischen Bundesstaat offiziell anerkannte Hochschuleinrichtung ausgestellt werden:
- Bachelor
- Doctorat
- Master
Achtung: Die von Privatschulen ausgestellte „Bachelor“- und „Master“-Studienabschlüsse die nicht in der Liste der anerkannten Schulen angeführt sind, berechtigen nicht zu einer finanziellen Beihilfe.
Recherche-Tool:
Die vorliegenden Informationen sind unverbindlich; maßgebend sind nur die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte.