Nicht-Einwohner Frankreich

Beizufügende Dokumente für das Basistipendium

  • Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
  • Kontonachweis des Studierenden (bei der Bank erhältlich);
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt in einer der 3 Sprachen: Französich, Deutsch oder Englisch (für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung eingereicht werden).

Beizufügende Dokumente für die anderen Stipendien

Immatrikulationsgebühren

  • Quittung der gezahlten Studiengebühren
  • Zahlungsbeleg

Sozialstipendium

Kompetentes Amt:
Steueramt Luxemburg Y, für nicht gebietsansässige Steuerpflichtige die ihren Wohnsitz in Frankreich haben;

  • Jüngste Bescheinigung über das Haushaltseinkommen des/der in Luxemburg arbeitenden Elternteils/Elternteile.
  • Die Einkommensbescheinigung wird von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt ausgestellt und kann per E-Mail angefordert werden.
  • Wenn in der Einkommensbescheinigung "nicht steuerpflichtig im Wege der Veranlagung" angegeben ist, müssen Sie auch angeben:
  • Jahreslohnbescheinigungen, von Pension, Rente, REVIS oder Arbeitslosigkeit zuletzt.
  • Für Personen, die im Großherzogtum nicht steuerpflichtig sind (aufgrund eines nationalen Gesetzes oder eines internationalen Abkommens), muss das Jahreseinkommen durch einen von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß ausgestellten Nachweis belegt werden.
  • Je nach Ihrer Situation können weitere Dokumente angefordert werden.

Mobilitätsstipendium

  • Kopie des Mietvertrags
  • Zahlungsbeleg für die Miete
  • Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)

Unterlagen für Einwohner in Frankreich

Benachrichtigung über die Finanzhilfe des Wohnsitzlandes (Crous/Regionalrat)

Je nach Studiengang müssen Sie den Bescheid des Regionalrats oder von Crous für das laufende Studienjahr beifügen:

Bescheinigung des regionalen Verwaltungsrats (Conseil régional)

Wenn Sie in Frankreich ein Studium im Gesundheits- und Sozialsektor absolvieren, müssen Sie den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid beifügen vom regionalen Verwaltungsrat des jeweiligen Studienjahres.

Bescheinigung vom Crous

Für alle anderen Studiengänge in- oder auserhalb von Frankreich müssen Sie die offizielle Bescheinigung vom Crous beifügen für das jehweilige Studienjahr. Um diese Bescheinigung zu bekommen, müssen Sie einen "dossier social étudiant (DSE)" auf der Internetseite vom Crous ausfüllen.

Wenn Sie ein Stipendium vom Crous bekommen, müssen Sie die "notification définitive" beifügen (erste und zweite Seite)

Wenn Sie kein Stipendium vom Crous bekommen, müssen Sie den offiziellen Ablehnungsbescheid ("notification de refus") vom Crous beifügen.

Bescheinigung über die Zahlung oder Nichtzahlung von Wohngeld (APL)

Damit eine AideFi bewilligt werden kann, müssen Sie einer der folgenden Belege von der Caf in Frankreich beifügen:

Wenn Sie eine Wohnungshilfe erhalten:

  • Eine "Berechtigungs- / Zahlungsbescheinigung", die von www.caf.fr "Caf Mon-Compte" heruntergeladen werden kann und Informationen zu allen Beträgen enthält, die ab dem 1. August des laufenden Studienjahres eingegangen sind. Das Zertifikat muss für jedes Semester beigefügt werden.

Wenn Sie keine Wohnungshilfe erhalten:

  • Eine von der Caf, das für die Abteilung zuständig ist, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, erstellte „Nichtzahlungsbescheinigung“. Die Bescheinigung nur für das Sommersemester beizufügen.

Anmerkung:

Sie müssen uns über jede Änderung in Bezug auf die während des akademischen Jahres erhaltene Wohnungshilfe informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine "Erklärung der Rechte und Zahlungen" anzufordern, um die Eröffnung oder Änderung eines Rechts auf eine Wohnungshilfe zu bestimmen.

Nützliche Links für Studenten, die in den Departements Moselle (57) und Meurthe-et-Moselle (54) wohnen

Die Caf der Departements Moselle und Meurthe-et-Moselle haben die Verfahren zur Erlangung dieser Zertifikate vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.

Ehrenerklärung über die Zusammensetzung des Haushalts

Eine ehrenwörtliche Erklärung mit einem Stempel des Rathauses, die Auskunft über jede Person im Haushalt gibt (unter der gesetzlichen Adresse und nicht unter der Studentenadresse).

Weitere Dokumente, die angefordert werden können

Partnerschaftsbescheinigung

Bescheinigung über die Studienergebnisse der vorangehenden Studienjahre

  • Nach vier Semestern Studienfinanzierung im Rahmen eines ersten Studienganges (Zyklus), müssen Sie die Resultate aller vorangegangenen Semester (oder eine von der Einrichtung ausgestellte Bescheinigung) beifügen, aus der die Gesamtzahl, der für den Studiengang validierten ECTS (oder andere anwendbare Credits im Land Ihres Studiums) hervorgeht.

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