Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung "luxemburgischen Ministeriums für Hochschulwesen und Forschung (MESR)" verpflichtet sich, ihre Webseite gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: mengstudien.public.lu.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder sollte in der Lage sein, die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung problemlos zu nutzen und abzurufen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen, die unterstützende Software oder spezielle Hardware benötigen (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit anderen Behinderungen).

Stand der Konformität

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Elemente teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem RGAA Version 4.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtkonformitäten

Bitte beachten Sie für diesen Abschnitt die französische Version.

Unverhältnismäßiger Aufwand

Die auf der Website verfügbaren Dokumente (PDF) entsprechen nicht unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns jedoch, damit die seit dem 23. September 2018 neu veröffentlichten Dokumente dieser Norm entsprechen, und erforderlichenfalls können Sie sich an uns wenden, um Informationen zu erhalten.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

  • Downloads, die von Dritten bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle;
  • Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos;
  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen in barrierefreier digitaler Form bereitgestellt werden. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Probleme verursachen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. Dezember 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : "Idéance".

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur;
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts;
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte;
  • jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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