Neuigkeiten bei Hochschulstart
Studienplatzvergabe in den medizinischen Studiengängen
Was wird sich konkret in den einzelnen Quoten ändern?
Abiturbestenquote
Die Abiturbestenquote wird von 20 auf 30 Prozent erhöht
Wartezeitquote
Die Wartezeitquote wird abgeschafft
Zusätzliche Eignungsquote
Neu eingeführt wird die sogenannte "zusätzliche Eignungsquote" im Umfang von 10 Prozent. Sie eröffnet Bewerberinnen und Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten. Für die Auswahl kommen hier nur schulnotenunabhängige Kriterien in Betracht.
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt im bisherigen Umfang von 60 Prozent erhalten.
Neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung muss mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium berücksichtigen werden, bei Medizin mindestens zwei.
Übergangsphase
In der Übergangsphase können Ergebnisse aus Gesprächen oder anderen mündlichen Verfahren berücksichtigt werden, die bis zum Bewerbungsschluss vorliegen und von der Bewerberin bzw. dem Bewerber in das Bewerbungsportal eingetragen werden.