Förderfähige Kurse

Die vorliegenden Informationen werden Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Ausschließlich die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte sind verbindlich!

Sie können die AideFi für Ihr Studienprojekt erhalten, wenn der von Ihnen absolvierte Studiengang, die im Artikel 2 Absatz (1) des abgeänderten Gesetzes vom 24. Juli 2014 über staatliche Studienbeihilfen für Hochschulstudien (loi modifiée du 24 juillet 2014 concernant l’aide financière de l’État pour études supérieures) genannten Bedingungen erfüllt.

  • Es muss sich um ein Hochschulstudium handeln (1. Studienzyklus, 2. Studienzyklus, Ausbildungszyklus für die Forschung);
  • Der Studiengang muss ein Diplom, einen Titel oder einen Hochschulabschluss verleihen;
  • Der Studiengang muss Teil des Hochschulsystems des Landes sein, in dem der Titel verliehen wird.

Sie können auch als Schüler der Sekundarschule die AideFi für eine Berufsausbildung erhalten, sofern Sie vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse) zur Teilnahme an Ihrer beruflichen Ausbildung im Ausland zugelassen wurden (die Genehmigung ist schriftlich bei der Abteilung für BerufsausbildungService de la Formation Professionnelle – SFP” zu beantragen).

Damit die Abteilung für Berufsausbildung (Service de la formation professionnelle - SFP) positiv über den Antrag auf Gewährung der AideFi entscheidet, muss:

  • es sich um eine Berufsausbildung handeln, die in Ihrem Wohnsitzland nicht angeboten wird;
  • die Ausbildung Vollzeit in der Schule erfolgen;
  • sich die antragstellende Person aus ihrem Wohnsitz „ins Ausland“ begeben.

Der offizielle Antrag ist zusammen mit der Anmeldebestätigung und dem Ausbildungsprogramm per Post zu senden an: Service de la formation professionnelle (SFP), 29, rue Aldringen, L-2926 Luxemburg.

Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel während Ihrer Berufsausbildung Anspruch auf Kindergeld haben können, und um die AideFi erhalten zu können, ist es erforderlich einen Antrag auf Kindergeld zu stellen.

Um eine Entscheidung über den Erhalt einer Zahlungs- oder Ablehnungsentscheidung bezüglich des Kindergeldes zu erhalten, ist es erforderlich, einen neuen offiziellen Antrag für jedes Studienjahr zu stellen. In diesem Zusammenhang senden Sie bitte einen Antrag mit einer Einschreibung für das laufende Studienjahr per Post an die Zukunftskeess - Caisse pour l’Avenir des Enfants (CAE) an folgende Adresse: 6, Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (wenn Sie bereits den Fragebogen für das laufende Studienjahr von der CAE erhalten haben, senden Sie diesen bitte mit den angeforderten Unterlagen zurück). Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag über das Online-Kontaktformular zu stellen.

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